Der Bundesrat hat am 25. September 2026 Finanzregelungen in vier Sanktionsverordnungen präzisiert und vereinheitlicht. Betroffen sind Regime zu Nordkorea, Iran, ISIL und Al-Qaida sowie den Taliban. Für Unternehmen ist das kein allgemeiner Systemwechsel, aber ein konkreter Anlass, ihre Sanktionsprüfungen und internen Zuständigkeiten mit den aktuellen Rechtsquellen abzugleichen.
Was der Bundesrat beschlossen hat
Laut der Medienmitteilung des Bundesrates betreffen die Änderungen Finanzmassnahmen, mit denen die Schweiz Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats zur Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung umsetzt. Die Regeln in vier Verordnungen werden an Präzisierungen angeglichen, die der Bundesrat bereits am 13. August 2025 für Sanktionsverordnungen auf Basis von EU-Massnahmen vorgenommen hatte.
Zusätzlich wird in der Iran-Verordnung eine Ausnahme von Melde- und Bewilligungspflichten für bestimmte Geldtransfers auf internationale Organisationen ausgeweitet. Daraus folgt nicht, dass Unternehmen generell von Prüf- oder Meldepflichten befreit wären.
Welche Geschäfte besonders aufmerksam geprüft werden sollten
Relevant ist das Thema für Unternehmen mit internationalen Kunden, Lieferanten, Zahlungswegen oder wirtschaftlich Berechtigten. Auch ein Geschäft ohne direkten Bezug zu einem sanktionierten Land kann Fragen auslösen, wenn eine beteiligte Person oder Organisation gelistet ist oder Eigentums- und Kontrollverhältnisse unklar sind.
Das SECO hält auf seiner Übersicht zu Sanktionen fest, dass Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz die geltenden Massnahmen einhalten müssen. Dort finden sich die aktuellen Verordnungen, die Suchmöglichkeit für Sanktionsadressaten und ein Newsdienst für Änderungen.
Drei Kontrollen für den nächsten Arbeitstag
- Rechtsquellen aktualisieren: Prüfe, ob interne Richtlinien und externe Screening-Dienste auf die aktuellen Schweizer Verordnungen und Listen verweisen. Eine alte PDF-Kopie ist keine verlässliche Dauerlösung.
- Verantwortung festlegen: Dokumentiere, wer Treffer beurteilt, Eigentums- und Kontrollverhältnisse abklärt und bei Unsicherheit eine Transaktion stoppt oder eskaliert.
- Nachweise sichern: Halte fest, welche Gegenpartei, Liste und Version geprüft wurden. Das macht Entscheidungen später nachvollziehbar.
Die SECO-Suche nach Sanktionsadressaten ist ein wichtiges Hilfsmittel. Das SECO weist jedoch darauf hin, dass die Suche keine Auskunft über mögliche Eigentums- und Kontrollverhältnisse gibt. Ein fehlender Namens-Treffer beantwortet daher nicht automatisch jede Compliance-Frage.
Was Unternehmen nicht aus der Meldung ableiten sollten
Der Beschluss vom 25. September hebt die Schweizer Sanktionen nicht pauschal auf und führt auch nicht automatisch neue Verbote für jedes internationale Geschäft ein. Die konkrete Pflicht ergibt sich aus der jeweils einschlägigen Verordnung, der Transaktion und den beteiligten Personen oder Organisationen.
Bei komplexen Eigentumsstrukturen, Gütern mit Exportkontrollbezug oder blockierten Zahlungen ist eine fachliche rechtliche Prüfung sinnvoll. Dieser Beitrag bietet eine betriebliche Orientierung, aber keine Rechtsberatung.
Unternehmerischer Nutzen: weniger improvisierte Einzelfälle
Ein brauchbarer Sanktionsprozess muss nicht mit jeder Meldung neu erfunden werden. Er verbindet aktuelle Listen, klare Stop-Regeln, dokumentierte Freigaben und eine definierte Ansprechperson. Gerade kleinere Unternehmen reduzieren damit das Risiko, dass kritische Transaktionen zwischen Verkauf, Buchhaltung und Bank liegen bleiben.
Der aktuelle Bundesratsentscheid ist deshalb vor allem ein Prüfimpuls: Sind die Quellen aktuell, die Rollen klar und die Entscheidungen dokumentierbar? Wenn diese drei Punkte stimmen, kann das Unternehmen künftige Änderungen schneller und kontrollierter umsetzen.